Facebook-Werbung im Kommunalwahlkampf

Die Sozialen Netzwerke spielen in der politischen Kommunikation eine immer größere Rolle, insbesondere zu Wahlkampfzeiten. Das wichtigste und auch zahlenmäßig größte Netzwerk dieser Art ist zweifellos Facebook. Jede/r zweite Deutsche ist dort inzwischen im Durchschnitt täglich, wobei die Quote bei Unter-30-Jährigen bei über 80 Prozent liegt.

Auf Facebook kann man auch Werbung schalten. Das kann jede (politische) Organisation dort selbst organisieren, wenn sie über eine sogenannte Fanpage verfügt. Der Landesverband möchte diese Möglichkeit allerdings auch den Ortsvereinen eröffnen, die bisher nicht auf Facebook präsent sind. Denn Werbung auf Facebook ist erstaunlich günstig und effektiv.

Die Vorteile von Facebook-Werbung

  • Die Werbung lässt sich sehr genau aussteuern und damit sehr effizient in Bezug auf das eingesetzte Geld einsetzen. Da jede Ansicht der Anzeige einen Cent-Betrag kostet, kann man die Ansicht auf die Nutzer beschränken, die aus der eigenen Stadt kommen.
  • Man erreicht auf Facebook Bürgerinnen und Bürger, vor allem jüngere, die man durch Straßen- oder Verteilaktionen nur schlecht oder gar nicht erreicht.
  • Grade politikferne junge Leute reagieren erfahrungsgemäß positiv überrascht, wenn „ihre“ Vor-Ort-Organisation sich modern und offen präsentiert, indem sie in einem populären Sozialen Netzwerk Flagge zeigt.

Wie wird geworben?

Der Landesverband veröffentlicht ein ortsspezifisches Bildmotiv (Beispiel siehe unten) zusammen mit einem kurzen Text sowie einem vom Ortsverein genannten Link.

Was kostet das?

Die Ortsvereine, die eine Facebook-Anzeige buchen, zahlen nur die Kosten, die bei Facebook entstehen. Die Kosten für das Abwicklung und die Abrechnung etc. übernimmt der Landesverband.

Um das alles sinnvoll zu strukturieren, bieten wir Anzeigenpakete für 50, 100 und 200 Euro an (plus Mehrwertsteuer).

Wie geht es weiter?

  1. Der Ortsverein bestellt hier mit diesem Onlineformular seine Anzeige >>>
  2. Nach der Bestellung erhält der Ortsverein eine Bestellbestätigung durch die vom Landesverband beauftragte Agentur baranek online publishing an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.
  3. Um Sabotageaktionen auszuschließen, muss auf die Bestellbestätigung zwingend geantwortet werden.
  4. Die Anzeige wird geschaltet.
  5. Der OV erhält von der beauftragten Agentur eine Rechnung in Höhe des bestellten Werbebudgets.

So könnte es aussehen