Baden-Württemberg bringt ein Gesetz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten auf den Weg. Mit dem Gesetzesantrag soll die Frist für die strafrechtliche Verfolgung von allen Fällen einer Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang ist die Strafverfolgung über einen Zeitraum von zehn Jahren nur in besonders schweren Fällen einer Steuerhinterziehung möglich. In den übrigen Fällen von Steuerhinterziehung tritt Verfolgungsverjährung derzeit bereits fünf Jahre nach Vollendung der Tat ein.
Die Neuregelung führt auch zu mehr Steuern. Denn durch die Verlängerung der Frist für die Verfolgungsverjährung müssen im Rahmen einer Selbstanzeige bislang nicht erklärte Erträge über einen Zeitraum von zehn Jahren angegeben werden. Damit stehen diese Angaben auch für die Festsetzung der hinterzogenen Steuern zur Verfügung.
„Im Hinblick darauf, dass allein in Baden-Württemberg seit Anfang 2010 für nicht erklärte Kapitalerträge in der Schweiz und in Liechtenstein rund 12.000 Selbstanzeigen mit einem Volumen von mehr als 1,2 Mrd. Euro eingegangen sind, wird deutlich, in welcher Dimension Steuerhinterziehung mit Kapitalanlagen im Ausland erfolgt. Es muss dem letzten Steuerhinterzieher klar sein, dass die Politik hier nicht länger zuschaut“, sagte Minister Dr. Schmid heute in Stuttgart.