Leitantrag: Duale Ausbildung und berufliche Bildung

JUGENDLICHE HABEN EIN RECHT AUF AUSBILDUNG
Einstieg in den Aufstieg: Duale Ausbildung und berufliche Bildung stärken!

I. Überblick – Die SPD Baden-Württemberg bekennt sich zur dualen Ausbildung und zur beruflichen Bildung!

Die SPD Baden-Württemberg bekennt sich zur dualen Berufsausbildung. Daher werden wir das duale System für junge Menschen attraktiver machen, um sie für eine berufliche Ausbildung gewinnen. Wir stellen die Weichen dafür, alle jungen Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierbei gehen wir in mehreren Schritten vor.

In Zukunft werden wir die Berufsinformationsmöglichkeiten an Schulen verbessern und ausweiten. Wir stellen uns der Lebensrealität junger Menschen und ermöglichen flexiblere und passgenauere Zugänge in die duale Ausbildung. Wir lassen niemanden zurück und reformieren daher die Übergangssysteme mit dem Ziel einer stärkeren Dualisierung. So können Jugendliche, die keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, Praxiserfahrung in Ausbildungsberufen sammeln.

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Die berufliche Ausbildung als Säule der Wirtschaft

Die berufliche Ausbildung sichert der jungen Generation Aufstiegschancen und ist eine grundlegende Säule der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Die berufliche Ausbildung ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft, fördert die soziale Integration und macht Baden-Württemberg auch künftig zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Das duale System der Berufsbildung ist nicht nur in Baden-Württemberg und Deutschland eine Quelle des technologischen und wirtschaftlichen Erfolges, sondern gilt inzwischen weltweit als Vorbild für die Senkung von Jugendarbeitslosigkeit und für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Vor allem im europäischen Vergleich zeigt sich, dass das System der dualen Ausbildung die Jugend in Deutschland vergleichsweise sicher durch die Krise gebracht hat. Doch so erfolgreich das System der dualen Ausbildung ist, so steht es doch vor neuen Herausforderungen.

Aktuelle Entwicklungen – Azubis gesucht

Gut ausgebildete Fachkräfte tragen wesentlich zur Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in Baden-Württemberg und Deutschland bei. Dies gilt ganz besonders angesichts des technologischen und wirtschaftlichen Strukturwandels sowie der demografischen Entwicklung. So wird es in zehn Jahren schon etwa 20 Prozent weniger Schulabgänger geben. Gleichzeitig steigt der Bedarf an beruflich Ausgebildeten von aktuell rund 160.000 auf rund 270.000 im Jahr 2021 an. Bereits heute können Ausbildungsplätze in bestimmten Berufen nicht besetzt werden. Im Gegensatz dazu wird der Bedarf an akademisch Ausgebildeten durch die hohe Neigung der Jugendlichen zu studieren mittelfristig als weitgehend gesichert angesehen.

Während der Bedarf an beruflich ausgebildeten Fachkräften steigt, ist im Jahr 2012 sowohl die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge als auch die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber zurückgegangen. Zu Ausbildungsbeginn im September 2012 gab es in Baden-Württemberg 76.137 Neuverträge, das sind 3,2 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Während der öffentliche Dienst und der Bereich der Landwirtschaft einen Anstieg an abgeschlossenen Verträgen verzeichneten, zeigte sich mit einem Rückgang von 8,2 Prozent im Handwerk und 17,8 Prozent im hauswirtschaftlichen Bereich ein dramatischeres Bild. Während vor wenigen Jahren noch deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber dem begrenzten Angebot an Ausbildungsplätzen gegenüberstanden, blieben im Jahr 2012 mehr als 5.500 Ausbildungsplätze unbesetzt.

Dem stehen jedoch im gesamten Bundesgebiet rund 1,5 Mio. junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren gegenüber, die keinen Berufsabschluss haben. Innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe gibt es sowohl Arbeitnehmer als auch junge Menschen ohne Beschäftigung und Langzeitarbeitslose. Allein in Baden-Württemberg leben im Rechtskreis des SGB II derzeit rund 34.000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahre ohne Berufsabschluss, fast 16.000 davon auch ohne Schulabschluss.

Chancen der dualen Aus- und Weiterbildung

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nichts für diese jungen Menschen getan. Schlimmer noch: Sie hat die Verantwortung von sich weggeschoben und auf die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter verwiesen. Diese müssen jedoch mit knappen Töpfen haushalten, denn Schwarz-Gelb hat die Mittel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik massiv gekürzt. Zusätzliches Geld für die jungen Erwachsenen wurde nicht bereitgestellt; ein Fehler, denn diese jungen Menschen haben noch 30 bis 40 Jahre im Erwerbsleben vor sich. Ohne ausreichende Qualifikationen haben sie keine Aussichten auf eine gute und sichere Arbeit. Genau hier setzen die duale Aus- und die Weiterbildung an.

Die Zukunft der dualen Ausbildung beinhaltet zwei wichtige Aspekte. Zum einen garantiert diese Berufsausbildung jungen Menschen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und bietet breite Chancen zur Weiterentwicklung. Zum anderen sind junge Menschen, die sich für eine berufliche Ausbildung entscheiden, als Fachkräfte ein wichtiger Standortfaktor für unser Land. Unser Ziel muss es daher sein, die betriebliche Berufsausbildung auch für weitere Zielgruppen zu öffnen. Attraktive Ausbildungsangebote für junge Frauen, Jugendliche mit Migrationshintergrund und auch Studienabbrecher können neue Perspektiven eröffnen und gleichzeitig dem drohenden Fachkräftemangel nachhaltig entgegenwirken.

Die Landesregierung gestaltet, wo vorher verwaltet wurde

Die SPD-Ministerinnen und -Minister im Land sind das Thema Ausbildung als wichtiges Zukunftsprojekt gemeinsam angegangen. Der Wechsel von einer verwaltenden zu einer gestaltenden Politik hat begonnen.

Mit Unterstützung des SPD-geführten Finanz- und Wirtschaftsministeriums sind bereits heute rund 2.600 Auszubildende als Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter unterwegs, um für die duale Ausbildung zu werben. Online werden diese Informationen durch die Internetseite gut-ausgebildet.de und den YouTube-Kanal „BerufeZappen“ verbreitet. Bildungspartnerschaften kleinerer Betriebe mit Schulen in ihrer Umgebung werden ebenfalls von der Landesregierung besonders unterstützt. Noch attraktiver wird die duale Ausbildung, wenn mit dem Prüfungsabschluss auch die Fachhochschulreife erlangt wird. Dank der Unterstützung durch die Landesregierung bieten immer mehr berufliche Schulen diese zusätzliche Leistung an.

Jugendlichen, die bei der Ausbildungsplatzsuche Schwierigkeiten haben, bietet die Landesregierung ebenfalls vielfältige Hilfe an. Kultusministerium und Integrationsministerium arbeiten hier eng zusammen. Fast 40 speziell geschulte Berufswerberinnen und Berufswerber helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund individuell, ihren Weg in eine Berufsausbildung zu finden. Bei gefährdeten Ausbildungsverhältnissen stehen Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter den jungen Leuten und den Ausbildungsbetrieben unterstützend zur Seite. Für schwächere Hauptschülerinnen und Hauptschüler bietet die Landesregierung 13 spezielle Sommerkollegs an.

Über das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg wurde die Kooperation mit Gewerkschaften, Unternehmen und Verbänden auf neue Füße gestellt. In diesem Zusammenschluss werden neue Politikansätze entwickelt und konkretisiert. So wurden beispielsweise Informationsunterlagen für alleinerziehende Mütter mit Interesse an einer Teilzeitausbildung erstellt.

Durch die Einführung der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) hat das Kultusministerium eine Vielfalt von Menschen für den Erzieher- und Erzieherinnen-Beruf gewinnen können. Die deutliche Steigerung des Männeranteils ist ein Beispiel dafür, dass eine Modernisierung von Ausbildung auch ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung eines Berufes sein kann.

Mit dem Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ beschreitet das SPD-geführte Sozialministerium neue Wege, um Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt geht an benachteiligten Jugendlichen mit Ausbildungsproblemen, älteren Menschen und Langzeitarbeitslosen sowie Frauen (vor allem nach der Familienphase) vorbei. Das Programm setzt genau hier an und entwickelt für diese Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle. Die spezifischen Problemlagen von Migrantinnen und Migranten sowie von Alleinerziehenden werden besonders berücksichtigt.

Es hat sich gezeigt, dass benachteiligte Jugendliche dann eine Ausbildung zum Abschluss bringen können, wenn sie während der Ausbildung intensiv sozialpädagogisch begleitet werden. Dementsprechend fördert das Land von 2012 bis 2014 mit rund 4,5 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das schon bisher sehr erfolgreiche Projekt „carpo – assistierte Ausbildung“.

Bei jungen alleinerziehenden Frauen hingegen scheitert die Ausbildung oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinbaren können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt daher auf dem landesweiten Ausbau der assistierten Teilzeitausbildung von Frauen. Für die Projektlaufzeit 2012 bis 2014 wurden rund 5 Mio. Euro ESF-Mittel bewilligt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Begleitung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler ist die Schulsozialarbeit. Das Land ist in die Förderung des flächendeckenden Ausbaus wieder eingestiegen.

Auch außerhalb von Baden-Württemberg schaffen die SPD-Minister Perspektiven für Jugendliche. Unser Europaminister hat mit dem Präsidenten der Region Elsass eine Vereinbarung zur Kooperation bei der Ausbildung von Jugendlichen am Oberrhein geschlossen.

Neben diesen Handlungsfeldern der Landesregierung sind auch unsere Städte und Gemeinden aktiv dabei, die duale Ausbildung zu stärken. So setzt etwa die Stadt Mannheim mit ihren Ausbildungslotsen neue Maßstäbe bei der Unterstützung der Jugendlichen bei ihrem Weg in den Beruf.

Baden-Württemberg braucht ein klares Bekenntnis zur dualen und beruflichen Ausbildung, die neben den akademischen Bildungswegen gleichberechtigt gesellschaftlichen Aufstieg garantiert.

II. „Wenn ich einmal groß bin, dann werde ich …“ – für frühzeitige und individuelle Berufsinformationen und Berufsvorbereitung in den Schulen

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Für uns steht es im Vordergrund, Schülerinnen und Schülern einen direkten Übergang von der Schule in eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Doch bevor junge Menschen sich für einen Beruf entscheiden, müssen sie eine klare Vorstellung von ihren Fähigkeiten und den angebotenen Möglichkeiten haben.

Künftig soll daher an allen allgemeinbildenden Schulen eine gezielte individuelle Auseinandersetzung und Förderung der Schülerinnen und Schüler bezogen auf ihre beruflichen Vorstellungen und Perspektiven erfolgen. Ausgehend von ihren Interessen, Kompetenzen und Potenzialen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, selbstverantwortlich ihr Berufsprofil zu entwickeln. In Praktika und außerunterrichtlichen Lernsituationen sollen sie ihre Vorstellungen und Kenntnisse über verschiedene Berufe erweitern. Damit wollen wir die Anzahl der direkten Übergänge in eine duale Ausbildung oder ein Studium reibungsloser und zielführender gestalten und Warteschleifen abbauen.

Lehrangebote erweitern – Berufsorientierung in allen Lehrplänen

Ab 2015 wird in allen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen ab Klasse 7 das neue Fach „Wirtschaft“ mit dem Schwerpunkt der beruflichen Orientierung verbindlich verankert. Des Weiteren soll das Leitprinzip der beruflichen Vorbereitung in allen Klassenstufen Anwendung finden. Ziel ist es, der ökonomischen Grundbildung und der Ausbildungs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Schulen einen höheren Stellenwert zu geben. Dabei sollen Sozialpartner, wie die regionalen Industrie- und Handelskammern, bei der Gestaltung des Faches beteiligt werden, um auch die unterschiedlichen Aspekte der Wirtschaft abzubilden.

Lehrerbildung durch Model „Schule und Wirtschaft“ verbessern – an Sozialarbeit festhalten

Eine bessere Orientierung seitens der Schülerinnen und Schüler setzt einen umfassenden Informationsfluss sowohl an den Schulen als auch unter den Lehrkräften und Multiplikatoren voraus. Dies macht die Stärkung der Bildungsberatungskompetenz der Lehrkräfte im Rahmen der Novellierung der Lehrerbildung notwendig. Eine mögliche Grundlage hierfür würden die Einführung des Moduls „Schule und Wirtschaft“ im Rahmen der Lehrerausbildung sowie der Aufbau eines regelmäßigen Fortbildungs- und Qualifizierungsangebotes schaffen.

Stärkere Vernetzung zwischen Betrieben, Verbänden und Arbeitsagenturen

Die im März 2012 geschlossene Vereinbarung zwischen der Landesregierung, dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag und der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände zum Ausbau von Bildungspartnerschaften dient dem Ziel, auch künftig den Nachwuchs für Baden-Württembergs Wirtschaft und Industrie zu sichern. An diesem Punkt dürfen wir nicht nachlassen, sondern müssen die regionale und auch lokale Zusammenarbeit weiter intensivieren. Ziel muss es sein, regionale Aktivitäten, wie Ausbildungsbörsen und Ausbildungsmessen, beispielhaft zu veröffentlichen, um flächendeckend „Nachahmereffekte“ zu erreichen.

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Wir verstehen die Zusammenarbeit zwischen der Landespolitik und den Betrieben als partnerschaftliches Zusammenwirken. Die meisten Betriebe unseres Landes kommen ihrer gesellschaftlichen Pflicht, gute Ausbildungsbetriebe zu sein, sehr gut nach. Schwarze Schafe sind dabei die Ausnahme. In Branchen, in denen es dennoch hohe Abbrecherquoten gibt, findet zunehmend ein Umdenken statt, um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern. Wir begrüßen Ansätze, die beispielsweise freie Tage in Blöcken in der Gastronomie und Hotellerie garantieren oder die Karrierewege im Handwerk ausbauen. Wir wollen die Betriebe ermuntern, diese Ansätze auch in Zukunft zu verfolgen, und möchten sie bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen.

Auch die Agentur für Arbeit bietet spezielle Angebote für junge Menschen unter 25 Jahren, die bei der Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche Probleme haben. Wir wollen diese Angebote fördern mit dem Ziel, den direkten Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern.

Einblicke in Berufe schaffen – Ausbildungsbotschafter in Schulklassen

Wir arbeiten an einem Ausbau der landesweit vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geförderten Initiative der „Ausbildungsbotschafter“. Hier gehen Auszubildende direkt in die Schulklassen und geben Einblicke in ihre Ausbildungsberufe. Der Kontakt zum wirklichen Arbeitsleben baut bei den Schülerinnen und Schülern Unsicherheiten ab und schafft Motivation und Lernbereitschaft, die ihnen neue Möglichkeiten auf eine berufliche Perspektive eröffnen.

Jugendliche mit Migrationshintergrund fördern – Berufseinstiegsbegleitung verstetigen

Mit dem Ziel, mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund in Ausbildung zu bringen und während der Ausbildung zu begleiten, werden bereits aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Baden-Württemberg Berufswerberinnen und Berufswerber gefördert, die deutsche Muttersprachler sind und über geeignete Qualifikationen sowie Kenntnisse des deutschen Berufsbildungssystems verfügen. Sie besuchen Eltern mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg oder veranstalten Elternabende und informieren über die Vorteile der beruflichen Ausbildung und die Bandbreite der Bildungsförderung. Darüber hinaus werden die Eltern und Jugendlichen aktiv bei allen Fragen zu Ausbildung und Beruf (Bewerbungen, Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen) und während der Ausbildungszeit unterstützt. Diese Bemühungen wollen wir ausbauen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung die Finanzierung der bestehenden Modelle zur Berufseinstiegsbegleitung gewährleistet und die Kofinanzierung für den dringend notwendigen weiteren Ausbau sicherstellt. Unser Ziel ist es, Jugendlichen mit Abgang nach der Klasse 9 den Übergang in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies verlangt eine gemeinsame Anstrengung aller Partner – insbesondere der Berufseinstiegsbegleitung, der Berufsberatung der Arbeitsagenturen und der Schulen.

III. Auszubildende sind so vielfältig wie die Berufsbilder – mit der dualen Ausbildung und maßgeschneiderten Modellen zum Erfolg

Die SPD will die Modernisierung und Konsolidierung der über 300 Berufe im Land vorantreiben. Mit der Zusammenführung von Berufen zu Berufsfamilien soll der Überspezialisierung und Intransparenz der Ausbildungsberufe entgegengewirkt werden. Der Zersplitterung von Berufsbildern wollen wir einen Riegel vorschieben; gewachsene Berufsstrukturen müssen erhalten bleiben, bestimmte Berufsbilder müssen modernisiert werden.

Bei der Modernisierung müssen der ganzheitliche Ansatz der dualen Berufsausbildung sowie das Berufsprinzip gewahrt werden. Eine Modularisierung etwa in Ausbildungsbausteine ist deshalb auszuschließen. Eine drei- bis dreieinhalbjährige Ausbildung ist die Grundlage für eine umfassende Beruflichkeit.

Eine weitere Voraussetzung für die weiterhin hohe Qualität der dualen Berufsausbildung ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und die Ausstattung an den beruflichen Schulen. Hierzu muss das strukturelle Defizit an den beruflichen Schulen abgebaut und der Puffer an Stunden für Krankheit und Weiterbildung der Lehrkräfte aufgebaut werden.

Dualisierung der vollschulischen Ausbildung – praxisorientierte Ausbildung für ErzieherInnen (PIA) als Vorbild in Bund und Land

Die Bereiche „Gesundheit“, „Pflege“ und „Erziehung“, in denen vor allem Frauen arbeiten, sind vor allem durch niedrige Bezahlung und geringe Karrieremöglichkeiten gekennzeichnet. Deshalb wollen wir mittelfristig die vollschulischen Ausbildungen, in Anlehnung an die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, dual ausrichten. Damit werden sie kostenfrei und haben eine Ausbildungsvergütung. Mit dem Modellversuch „Praxisintegrierte Ausbildung für ErzieherInnen“ zeigen wir, dass durch eine Dualisierung des damit verbundenen Ausbildungsverhältnisses und der Ausbildungsvergütung dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus wird die Attraktivität bisheriger sogenannter „Frauenberufe“ für männliche Jugendliche gestärkt. Dies wollen wir auf die weiteren vollschulischen Ausbildungen übertragen.

Brüche in Biografien dürfen kein Hindernis sein – zweite Chance auf Ausbildung für junge Erwachsene

Kein Jugendlicher oder junger Erwachsener soll ohne Berufsabschluss bleiben. Brüche in der Biografie dürfen nicht in einer Sackgasse enden. Alle Menschen haben das Recht auf eine zweite, dritte oder vierte Chance bei der Ausbildung. Die duale Ausbildung muss deshalb für weitere Gruppen geöffnet werden. Wer ein Studium abgebrochen hat, soll im Anschluss einen Beruf erlernen können, auch in einem Alter über 25 Jahre. Dazu gehört auch, dass Studienabbrecher an allen Hochschulstandorten Beratungsangebote der Wirtschaft erhalten, um ihnen die Chancen der dualen Ausbildung aufzuzeigen und die passgenaue Vermittlung in eine Ausbildung zu ermöglichen. Junge Menschen, die eine Ausbildung abgebrochen haben und längere Zeit arbeitslos waren, müssen wieder anknüpfen können und einen vollwertigen Berufsabschluss nachholen können.

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Deshalb wollen wir den Vorrang von „Vermittlung in Ausbildung“ vor „Vermittlung in Arbeit“ für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bis 35 Jahre und für Alleinerziehende bis 40 Jahre unterstützen. Wer nicht mehr im typischen Ausbildungsalter, aber noch nicht ausbildungsreif ist, soll berufsvorbereitende Maßnahmen in Anspruch nehmen können, um im Anschluss mit einer Ausbildung beginnen zu können. Ausbildungsbegleitende Hilfen und Formen der assistierten Ausbildung sollen auch für diese jungen Erwachsenen möglich sein, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Junge Erwachsene bis 35 und Alleinerziehende bis 40 Jahre erhalten durch das Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer Ausbildung. Sie werden je Ausbildungsmonat mit 150 Euro unterstützt. Damit kann gerade für Alleinerziehende, aber auch für jene, die schon einer Erwerbstätigkeit nachgehen, der Unterschied zwischen dem Einkommen in Ausbildung und dem früheren Transfereinkommen überwunden werden. Es wird auf diese Weise sichergestellt, dass die Auszubildenden ihren Mehraufwand, der durch die Ausbildungsaufnahme entsteht, decken können. Hinzu kommt ein Bonus für abgeschlossene Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen von weiteren 50 Euro monatlich. Beide Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wir werden das 2012 eingeführte Landesprogramm „Abbruch vermeiden – Ausbildung begleiten“ fortsetzen und mit dem Projekt „IndUs BS – Individuelle Unterstützungssysteme an den Berufsschulen“ zu einem flächendeckenden Angebot verzahnen. Einen Teil der jungen Erwachsenen, die keinen Berufsabschluss haben und arbeiten, wollen wir mit einem finanziellen Anreiz – zusätzlich zum Arbeitslosengeld I und II – erreichen und dazu motivieren, einen Beruf zu erlernen.

Ausbildung in Teilzeit fördern und Alleinerziehende besser unterstützen

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Die Möglichkeiten für Ausbildung in Teilzeit müssen verbessert werden. Bisher nehmen rund 300 Menschen die Chancen einer Teilzeitausbildung wahr. Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg geht davon aus, dass mindestens 1.000 Teilzeitausbildungen möglich wären.

Wir begrüßen es, dass die Partner der Wirtschaft in den Betrieben für die Teilzeitausbildung werben. Wer schon in Ausbildung ist, soll die Möglichkeit bekommen, diese in Teilzeit fortzuführen.

Das Modell der Teilzeitausbildung ist besonders attraktiv für Alleinerziehende. Mütter und Väter müssen einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bekommen, wenn sie sich für diesen Weg entscheiden und einen Schul- oder Berufsabschluss nachholen.

Das von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik initiierte „Netzwerk Teilzeitausbildung“ vermittelt Ausbildungsplätze angepasst an die speziellen Bedürfnisse alleinerziehender junger Mütter und Väter. Dieses Netzwerk gilt es zu unterstützen und weiter auszubauen. Hierfür soll das Land die finanziellen Mittel bereitstellen, um die bereits heute vorhandenen Strukturen zukunftsfähig zu machen.

Insbesondere die Finanzierungs- und Förderfragen sind kompliziert, wenn Alleinerziehende aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Teilzeitausbildung aufnehmen. Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg hat hierzu eine Informationsschrift erstellt. Entsprechend einer Empfehlung des Ausbildungsbündnisses sollen die Agenturen für Arbeit in jeder Region Erstanlaufstellen einrichten, damit Interessierte sich früh und umfassend informieren können. Darüber hinaus muss geprüft werden, mit welchen Maßnahmen ein Absinken unter das Niveau von ALG-II-Leistungen vermieden werden kann.

Die Einkommensverluste Alleinerziehender gegenüber dem bisherigen Transfereinkommen sollen durch Mittel aus einem Härtefonds kompensiert werden. Für die Förderung von Teilzeitausbildung wird ein eigener Haushaltsposten im Eingliederungstitel der Arbeitsagenturen und Jobcenter geschaffen.

Weiterentwicklung der beruflichen Schulen – mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort

Aufgrund der großen Anzahl von dualen Ausbildungsberufen und des breiten vollschulischen Bildungsangebots in Sekundarstufe l und Sekundarstufe ll weisen die beruflichen Schulen auch in Baden-Württemberg sehr heterogene Strukturen auf. Die Schulleitungen vor Ort kennen die regionalen Besonderheiten; die beruflichen Schulen zentral aus dem Kultusministerium oder den Regierungspräsidien optimal zu steuern ist nicht möglich. Deshalb müssen den beruflichen Schulen mehr Kompetenzen und eine größere Entscheidungsfreiheit eingeräumt und ihnen somit ein bedarfsgerechtes Handeln ermöglicht werden.

Dies erfordert einerseits die Weiterentwicklung des Konzepts „Operative eigenständige Schule“ (OES) bis hin zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der einzelnen Schulen und andererseits eine neuen Stellenzuweisung, die sich an Schülerzahlen in den verschiedenen Bildungsgängen orientiert. Die Schulleitungen vor Ort können mit den verfügbaren Ressourcen dann eigenständig die Klassenbildung vornehmen und stärker auf die individuelle Förderung eingehen. Der Prozess hin zu mehr Selbstständigkeit ist dabei aus den Schulen heraus zu entwickeln. Eine Orientierung an erfolgreichen Konzepten einer modernen Bildungsverwaltung in anderen Bundesländern unterstützen wir ausdrücklich.

IV. Praxiserfahrung und individuelle Angebote statt Schulbank – für ein Recht auf Ausbildung

Der derzeitige Übergangsbereich ist teuer, intransparent und nicht immer effektiv. Eine Reform ist längst überfällig. Jugendliche, die schulmüde sind, brauchen keine Maßnahmen, bei denen sie weiter die Schulbank drücken müssen, sondern einen Bezug zur beruflichen Praxis. Wir wollen die bestehenden Maßnahmen bündeln, verbessern und passgenau auf die Jugendlichen zuschneiden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung soll dabei als zentrales Instrument fortgeführt werden. Grundsätzlich muss gelten: Keine Maßnahme in der Berufsvorbereitung ohne Anrechnung auf die spätere Ausbildung!

Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung

Jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung gewährleistet. Es ist Aufgabe der Betriebe, genügend Ausbildungsplätze zu schaffen und die selbst übernommenen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang zu erfüllen. Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollen einen öffentlich geförderten und mit der Praxis verzahnten Ausbildungsplatz bekommen. Dazu gehört für uns auch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung.

Unterstützung aus einer Hand – Einführung von Jugendberufsagenturen nach dem „Hamburger Modell“

Vorbild für die Neuordnung des Übergangsbereichs soll die Hamburger Jugendberufsagentur sein. Kernpunkte sind die Regionalisierung und Dualisierung der Ausbildungsvorbereitung. Regionalisierung meint hierbei das Zusammenwirken von Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung und den Schulen sowie der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, damit der Übergang von der Schule in eine Ausbildung besser gelingt.

Erste Schritte hierzu gibt es auch in Baden-Württemberg. In Pforzheim, Freiburg und Aalen arbeiten die Träger der Jugendhilfe, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter im Projekt „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ gemeinsam an der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Künftig sollen die regionale Koordinierung und Steuerung durch die Einrichtung von Jugendberufsagenturen verbessert werden. Im Sinne einer Förderung „aus einer Hand“ sollen hier Angebote der Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung zusammengeführt werden.

Mit der Dualisierung der Ausbildungsvorbereitung wollen wir die Nähe zur Berufs- und Betriebspraxis sicherstellen. Wir wollen das Berufsvorbereitungsjahr, das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf sowie das Berufseinstiegsjahr für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit umfangreichen betrieblichen Lernphasen ausgestalten. Die Jugendlichen sollen mindestens zwei Tage in den Betrieben sein, wobei in dieser wichtigen betrieblichen Praxisphase eine individuelle Unterstützung stattfindet.

Gemeinsam stark – Ja zu sozialpartnerschaftlichen Initiativen

Wir begrüßen sozialpartnerschaftliche Initiativen wie den Tarifvertrag „Förderjahr“ in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. Schulabgängern, die noch nicht die Anforderungen einer Berufsausbildung erfüllen, wird durch gezielte Vermittlung von Fachkenntnissen sowie durch Förderung des Arbeits-, Leistungs- und Sozialverhaltens der Zugang zu einer Ausbildung eröffnet.

V. „Das Leben ist eine Baustelle“ – Zugang zu Weiterbildung und Studium ermöglichen

In den vergangenen Jahren wurde der Zugang zu Hochschulen Schritt für Schritt erleichtert. Seit dem Wintersemester 2010/2011 steht Meisterinnen und Meistern sowie Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang offen. Auch für Menschen mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und in der Regel nach dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden. So können sie den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. Da diese Eignungsprüfung in der Regel mit Kosten für die Bewerberinnen und Bewerber verbunden ist, lehnen wir diese ab.

Trotz der positiven Veränderungen besteht immer noch ein hoher Handlungsbedarf an den Hochschulen hinsichtlich der Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte.

Weiterbildung muss für jeden möglich sein – berufsbegleitendes Studium ausbauen

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Es genügt nicht, allein die formalen Zugangsberechtigungen zu reformieren. Menschen, die bereits im Berufsleben stehen und an einer Weiterbildung an einer Hochschule interessiert sind, befinden sich oftmals in einer anderen Lebenssituation, als dies bei Abiturientinnen und Abiturienten der Fall ist. Familiengründung oder der Erwerb von Wohneigentum führen zu dauerhaften finanziellen Aufwendungen, wodurch ein Studium nur berufsbegleitend möglich ist. Der Bedarf an passgenauen berufsbegleitenden Studiengängen wird von den staatlichen Hochschulen bisher aber nur unzureichend abgedeckt. Studiengänge dieser Art erfordern nicht nur neue Beratungsleistungen und Brückenkurse vonseiten der Hochschulen, sondern auch eine partielle Freistellung durch den Arbeitgeber. Hier wird die von der Landesregierung geplante Bildungsfreistellung von fünf Tagen jährlich ein wichtiger Baustein sein.

Darüber hinaus müssen Modelle entwickelt werden, in denen mehr Leistungen aus der beruflichen Bildung und auch der beruflichen Praxis anerkannt und angerechnet werden. So kann die Studiendauer verkürzt und die Attraktivität eines berufsbegleitenden Studiums erhöht werden.

Solche Regelungen existieren zwar bereits, jedoch sind diese weder zwischen den Hochschulen noch zwischen den Studiengängen einheitlich geregelt. Oftmals liegt die Entscheidung über die Anerkennung einer bereits erbrachten Leistung allein bei einem Dozenten oder Lehrstuhlinhaber, sodass die bisherige Handhabe nicht zuverlässig ist. Es bedarf daher eines pauschalierten Systems der Anrechnung. Dies ist auch ein Schritt, um Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung den Einstieg in die Hochschule zu erleichtern und ihre erworbenen Qualifikationen wertzuschätzen.

Es ist auch Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, deutlich zu machen, dass die Befürchtung, der Zugang beruflich Qualifizierter zur Hochschule könne zu einem Qualitätsverlust führen, bisher von Sachverständigen in keiner Weise geteilt wird. Studien haben gezeigt, dass diejenigen, die diesen Weg gegangen sind, ihr Studium mit guten Ergebnissen abgeschlossen haben.

Qualifikation zählt – für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Viele in Baden-Württemberg lebende Einwanderer haben bereits im Ausland Schul- oder Berufsabschlüsse erworben. Diese Abschlüsse werden oftmals nicht anerkannt. Wir wollen deshalb die zügige Umsetzung des Landesanerkennungsgesetzes. Zuständige Beratungsstellen müssen diese Menschen kompetent und umfassend informieren. Dabei dürfen Anerkennungsverfahren nicht durch immense Kosten abschrecken. Ebenso müssen die Möglichkeiten der Nachqualifizierung bei „Teilanerkennung“ ausgebaut werden.

VI. „Baden-Württemberger Exportschlager“ – Erfolgsmodell Duale Hochschule stärken

Dem allgemeinen Trend der abnehmenden Ausbildungsverträge im Land steht eine wachsende Anzahl an Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gegenüber. Im Herbst 2012 traten knapp 12.000 junge Menschen ihr duales Studium an. Das sind neun Prozent Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr 2011.

Die Duale Hochschule in Baden-Württemberg ist hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der acht ehemaligen Berufsakademien im Jahr 2009. Markenzeichen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist das duale Studienkonzept mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen sowie die enge Verzahnung mit den kooperierenden Unternehmen oder den sozialen Einrichtungen.

Durch die Umwandlung erhielten die Berufsakademien den Hochschulstatus. Studierende erhalten dadurch mit ihrem Abschluss einen akademischen Grad (Bachelor bzw. Master) und können damit weiterführende Studiengänge im In- und Ausland aufnehmen.

Zur Wahrung der Qualität der Lehre wird angestrebt, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen nebenberuflichen und hauptberuflichen Dozenten herzustellen. Vor allem in den grundlegenden und einführenden Veranstaltungen des Studiums ist stärker auf hauptberufliche Dozenten zurückzugreifen. So kann ein einheitlicher Standard gewährleistet werden. Dies kann auch bedeuten, dass grundlegende Fächer wie beispielsweise Mathematik, Statistik oder auch Rechnungswesen in studiengangsübergreifenden Veranstaltungen innerhalb desselben Fachbereichs unterrichtet werden. Dagegen ist der Ansatz, in praxisnahen Fächern auf die Berufserfahrung von nebenberuflichen Dozenten zu setzen, Erfolgsgarant der Dualen Hochschule und daher unbedingt beizubehalten.

VII. „Man lernt nie aus“ – lebenslanges Lernen als Teil der Arbeitswelt

Der demographische Wandel wird auch in Baden-Württemberg zunehmend sichtbar. Dieser zeichnet sich durch den Rückgang der Bevölkerungszahl bei gleichzeitig steigendem Bevölkerungsalter ab. Zugleich wachsen die beruflichen Anforderungen. Beide Entwicklungen zusammen führen zu einem Fachkräftemangel, dem wir begegnen müssen. Der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Unser Anliegen ist es, die Weiterbildungsbeteiligung nachhaltig zu erhöhen und lebenslanges Lernen zur vierten Säule des Bildungssystems auszubauen.

Dieses Ziel erreichen wir aber nur, wenn jeder Einzelne, die Betriebe und der Staat an einem Strang ziehen und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Klar ist, dass in diesem Verantwortungsdreieck jeder Akteur zum Gelingen beitragen und dabei unterschiedliche Aufgaben übernehmen muss. Aufgabe des Staats ist es, dafür zu sorgen, dass keiner zurückbleibt; dass das „Prinzip Teilhabe“ für alle gilt. Er muss die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass gute Weiterbildungspolitik auch die Menschen erreicht, die bisher kaum von Weiterbildungsmaßnahmen profitiert haben; etwa ältere Erwerbsfähige, Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende sowie Menschen ohne oder mit niedrigem Bildungsabschluss.

Hierzu brauchen wir eine gute Weiterbildungsberatung sowie zielgruppenspezifische Lernmittel und Vermittlungsformen im Weiterbildungsbereich. Wir wollen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben und nutzen, Qualifikationen und Kompetenzen durch lebenslanges Lernen und Weiterbildung zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.

Von der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung – Recht auf Bildung und Weiterbildung sichern

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihrem eigenen Wunsch nach Wissensaufbau und den Bedürfnissen der Unternehmen nach ständiger Wissenserweiterung nachzukommen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung über ihren beruflichen Qualifikationsbedarf durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. von einer ausgebildeten Beraterin oder einem Berater haben.

Eine Arbeitsversicherung in diesem Sinne mit dem Schwerpunkt der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit muss ein Recht auf Bildung und Weiterbildung als zentrales Element für jede Bürgerin und jeden Bürger begründen. Dazu gehört ein Anspruch auf Beratung über den Qualifikationsbedarf, die Freistellung für die Weiterbildung und die Qualifizierung selbst. Die Arbeitsversicherung reagiert nicht erst bei Arbeitslosigkeit. In einer Arbeitswelt, die mit immer mehr Brüchen in den Erwerbsbiografien verbunden ist, sichert die Arbeitsversicherung die Menschen durch berufsbegleitende Beratung und weitere Qualifizierungsmöglichkeiten vorsorgend ab.

Zum lebenslangen Lernen gehört auch, Urlaubs-, Freistellungs- und Rückkehrrechte für die Beschäftigten gesetzlich abzusichern. Baden-Württemberg ist eines von insgesamt nur vier Bundesländern in Deutschland, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung gibt. Deshalb wollen wir eine bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr durchsetzen. Diese können auch gebündelt aus zwei Jahren genommen werden. Der Freistellungsanspruch ist dabei in der Regel auf Themen der politischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Bildung sowie auf die Qualifizierung für die Wahrnehmung von Ehrenämtern zu beschränken.

Stärkere Rolle der beruflichen Schulen – Weiterentwicklung zu regionalen Kompetenzzentren

Im Bereich der beruflichen Weiterbildung soll den beruflichen Schulen eine stärkere Rolle zukommen. Vor allem im ländlichen Raum können sich die beruflichen Schulen als regionale Kompetenzzentren positionieren und in Kooperation mit den Kammern und den Betrieben ein Weiterbildungsangebot gemäß dem regionalen Bedarf anbieten.

Auch in diesem Bereich können mit der Weiterentwicklung des Konzeptes „Operativ eigenständige Schule“ nicht nur die Voraussetzungen für ein breites Bildungsangebot auch im ländlichen Raum geschaffen, sondern auch die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden.

VIII. Die duale Ausbildung als Erfolgsmodell für Europa

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Zu viele junge Menschen in Europa sind arbeitslos. Die Arbeitslosenquoten in einigen EU-Ländern von teilweise über 50 Prozent sind sehr besorgniserregend. Deutschland hingegen weist mit acht Prozent einen eher niedrigen Wert auf. In der Vergangenheit hat sich die duale Ausbildung auch in Krisen immer wieder als Stabilisator der deutschen Wirtschaft gezeigt.

Für die SPD ist klar: Wir dürfen nicht eine ganze Generation von europäischen Jugendlichen aufgeben! Damit dieses Vorhaben erfolgreich gelingt, müssen zwei wichtige Aspekte beachtet werden. Zum einen dürfen wir den deutschen Ausbildungsmarkt nicht gegen andere europäische Ausbildungsmärkte ausspielen. Zum anderen müssen die Strukturen vor Ort berücksichtigt werden.

Das Abkommen zwischen Deutschland und Spanien zur Ausbildung von ca. 5.000 jungen Spanierinnen und Spaniern in Deutschland ist als ein wichtiger solidarischer Schritt zu begrüßen. Jedoch ist die Begründung dieses Abkommens, wie sie durch die schwarz-gelbe Bundesregierung mit einem Mangel an entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern in Deutschland erfolgt ist, unzutreffend.

Die Solidarität unter EU-Ländern darf nicht als Almosen gestaltet werden und muss vor allem an der Basis ansetzen. Hierfür fehlt es an überzeugenden Konzepten und Ansätzen jenseits von europäischen Kongressen und Reisetätigkeiten von Regierungsbeamten.

Europäische Jugendgarantie umsetzen

Deutschland steht jenseits von Ausbildungsabkommen in der Pflicht, die notleidenden EU-Mitgliedstaaten bei der strukturellen Reform ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen. Hier können die Erfahrungen bei der Implementierung des dualen Berufsbildungssystems in den neuen Bundesländern nach 1990 wertvoll sein und müssen besser genutzt werden. Ziel muss sein, gemeinsam mit den Partnern in der dualen Ausbildung, wie Berufskammern, Gewerkschaften, Arbeitgebern und den Kultusministerien, auf regionaler Ebene konkrete Unterstützung für notwendige Reform- und Umsetzungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten anzubieten.

Für diese Aufgabe müssen ausreichende Mittel zur Unterstützung der Partner der dualen Ausbildung zur Verfügung gestellt werden, ohne die ein Erfolg der Reformprozesse nicht erreicht werden kann. Im Sinne einer „europäischen Jugendgarantie“ muss daher eine sinnvolle Mischung aus mittelfristigen Perspektiven – wie die Umsetzung dualer Berufsausbildungssysteme vor Ort – und kurzfristigen Maßnahmen – wie Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme – gefunden und umgesetzt werden.

Nachhaltiges Finanzierungskonzept sichern

Im Rahmen einer Europäischen Jugendbeschäftigungsstrategie müssen jährlich mehr Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen bereitgestellt werden, als es momentan vorgesehen ist.

Der Aufbau von (neuen) Berufsbildungssystemen im Ausland braucht ein langfristiges Konzept. Auch unter Haushaltsrestriktionen sollen die betroffenen europäischen Länder in die Lage versetzt werden, eine gute Berufsausbildung zu etablieren.

Deutsche Unternehmen im Ausland und die Außenhandelskammern können als Ausbildungsbotschafter und -berater vor Ort bei der Umsetzung der nötigen Reformen, dem Abruf von Finanzierungsmitteln sowie dem sinnvollen Einsatz dieser Mittel helfen.