Spenden und Finanzen

Herzlichen Dank, dass Sie den SPD Landesverband Baden-Württemberg mit Ihrer Spende unterstützen.

Onlinespende

Überweisung

Spenden werden per Überweisung auf das folgende Konto entgegengenommen:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE24 1005 0000 0190 5604 87
BIC: BELADEBEXXX

 

Informationen zu Spenden an die SPD Baden-Württemberg

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 1.650 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 3.300 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 3.300 Euro, bzw. 6.600 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 6.600 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 13.200 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen der Präsidentin des Deutschen Bundestages gemeldet werden, die diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Sponsoring

Der Landesvorstand der SPD-Baden-Württemberg hat auf Anregung des Parteivorstandes der SPD am 15.12.2018 beschlossen, nicht nur die Namen der Sponsoren und Aussteller zu veröffentlichen, sondern auch die gezahlte Nettosumme. Bis einschließlich zum Rechenschaftsjahr 2024 haben wir Namen und Summen freiwillig veröffentlicht, da das Parteiengesetz keine gesonderte Veröffentlichung von Sponsoring/Aussteller-Einnahmen vorsah.

Ab dem Rechenschaftsjahr 2025 ist ein Sponsoring-Bericht für alle Parteien in einheitlicher Form (Darstellung mit Bruttobeträgen) verpflichtend. Der Sponsoring-Bericht muss detailliert im Rechenschaftsbericht der Bundespartei ausgewiesen werden, sofern Einnahmen aus Sponsoring erzielt wurden. Nachfolgend werden die Einnahmen aus Sponsoring des SPD Landesverband Baden-Württemberg von 2018 bis 2025 veröffentlicht:

Übersicht der Einnahmen aus Sponsoring im Jahr 2025 (PDF)

Übersicht der Einnahmen aus Sponsoring im Jahr 2024 (PDF)

Übersicht der Einnahmen aus Sponsoring im Jahr 2023 (PDF)

Übersicht der Einnahmen aus Sponsoring im Jahr 2022 (PDF)

Übersicht der Einnahmen aus Sponsoring im Jahr 2021 (PDF)

Im Jahr 2020 haben aufgrund der Corona-Pandemie keine Präsenzveranstaltungen stattgefunden, zu denen es Sponsoreneinnahmen gab.

Sponsorenliste 2019 (PDF)

Sponsorenliste 2018 (PDF)