Heute schon wählen gehen – per Briefwahl

Am Wahlsonntag verhindert oder nicht am Wohnort? Kein Problem, denn durch die Briefwahl ist es bereits jetzt möglich die Stimme für die Landtagswahl am 13. März abzugeben! Denn: Wählen ist heute von fast überall aus möglich.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung der Briefwahl funktioniert, zeigen wir hier. Das Kreuz kann dann problemlos von zu Hause aus gesetzt werden.

Ab wann kann gewählt werden?
Welche Unterlagen benötige ich für die Briefwahl?
Schon jetzt kann die Stimme zur richtungsentscheidenden Landtagswahl am 13. März 2016 abgegeben werden, denn bereits fünf Wochen vor der Landtagswahl öffnen die Rathäuser für die Stimmabgabe ihre Tore.
Es genügt die Wahlbenachrichtigung – diese wird Ihnen von ihrer Gemeinde postalisch zugeschickt und sollte bis spätestens 21. Februar 2016 eingegangen sein. Wenn Sie keine erhalten haben, können Sie die Unterlagen persönlich bei Ihrem Wahlamt abholen. Dazu benötigen Sie ein Ausweisdokument wie Reisepass oder Personalausweis.

Wie funktioniert die Briefwahl?

1. Briefwahl beantragen

  • Die Briefwahl muss bei der Gemeinde beantragt werden, bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor der Wahl – also dem 11. März 2016.
  • Dies geht auch ganz einfach online unter service-bw.de.

2. Von zu Hause aus wählen

  • Stimme auf dem Stimmzettel abgeben.
  • Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag stecken und verschließen.
  • Wahlschein unterschreiben.

3. Wahlbrief versenden

  • Wahlbrief mit dem Stimmzettel sowie dem unterschriebenen Wahlschein versenden.
  • Innerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief spätestens am 10. März versendet werden.
  • Die Briefwahl ist innerhalb Deutschlands portofrei! Nur wer aus dem Ausland wählt, muss den Umschlag ausreichend frankieren.

Der Zuwachs der Briefwahl ist sehr groß. Dadurch lässt sich auf eine größere Wahlbeteiligung schließen: 2011 war die Wahlbeteiligung mit 66,2 Prozent die höchste seit 15 Jahren.

Gehen Sie wählen! Für Zusammenhalt und soziale Sicherheit: Auf die SPD kommt es an!

Häufig gestellte Fragen

  • Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?
    Das variiert von Stadt zu Stadt. Landesweit müssen die Benachrichtigungen jedoch bis zum 21. Februar bei den Wählerinnen und Wählern eingetroffen sein.
  • Kann ich die Wahlunterlagen auch selbst abholen?
    Selbstverständlich ist das beim zuständigen Rathaus bzw. Briefwahlbüro der Gemeinde möglich. Die Stimme kann sogar vor Ort abgegeben werden. Hierfür muss die Wahlbenachrichtigung vorlegt werden.
  • Was ist, wenn ich die beantragten Wahlunterlagen nicht erhalten habe?
    Wer seine beantragten Unterlagen nicht erhalten hat, kann im zentralen Briefwahlamt in Stuttgart auch noch bis Samstag, den 12. März, um 12 Uhr wählen. Eine doppelte Stimmabgabe wird durch eine eidesstattliche Erklärung des Wählers verhindert.
  • Was passiert mit den Wahlbriefen?
    Der Briefwahlvorstand stellt am Wahlsonntag bis 18 Uhr die Zulassung der Wahlbriefe fest. Ein Votum mit nicht unterschriebenem Wahlschein wird nicht zugelassen. Von 18 Uhr an wird ausgezählt.
  • Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich verhindert bin, um zur Wahl zu gehen?
    Bei plötzlicher Krankheit oder einem unerwarteten Unfall am Wahltag können Bevollmächtigte mit einem ärztlichen Attest zum Abholen der Briefwahlunterlagen geschickt werden. Dies ist bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Die Stimmabgabe muss bis 18 Uhr erfolgen.
  • Ich bin nur eingeschränkt mobil. Kann jemand meine Unterlagen abholen?
    Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können Bevollmächtigte zum Abholen der Briefwahlunterlagen schicken.