Finanzminister Nils Schmid sieht in der von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerbetrug einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Der Druck auf SteuerbetrügerInnen müsse erhöht werden, sagte Schmid heute in Stuttgart. „Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit.“
Die Selbstanzeige habe sich als wichtiges Instrument erwiesen, um SteuerbetrügerInnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu weisen, so Schmid.
Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft.
Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt.
Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Das Gesetz folgt der Linie der Eckpunkte, die die Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.