Interview mit Christian Lange: Generalbundesanwalt stärken

Veröffentlicht am 04.03.2014 in Bundespolitik

Der Untersuchungsausschuss zu den Morden des NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“) hat im August 2013 seinen Bericht vorgelegt und fast 50 Empfehlungen – gerichtet an Justiz und Sicherheitsbehörden – ausgesprochen. VorwärtsEXTRA sprach mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, dem Backnanger Abgeordneten Christian Lange.

Wie wollen Sie nun mit dem Bericht umgehen?

Die Mordserie, mit der der NSU durchs Land gezogen ist, ist beschämend für uns alle. Wir waren und sind es besonders den Opfern und ihren Familien schuldig, dass wir diese Taten und ihre Hintergründe aufdecken und schnell die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat hervorragende Arbeit geleistet und wegweisende Empfehlungen gegeben. Hier werden wir ansetzen und diese Stück für Stück abarbeiten.

Was heißt das ganz konkret? Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bundesjustizministeriums jetzt umgesetzt?

Zwei Dinge, die die Justiz betreffen, sollen sehr zeitnah in Gesetzesform gegossen werden: Zum einen werden wir die Rolle des Generalbundesanwalts stärken. Er soll künftig frühzeitig eingeschaltet werden, wenn es um rassistische oder fremdenfeindliche Taten geht. Und er soll bei besonders bedeutenden Staatsschutzdelikten, also gerade wenn es um Taten mit rassistischem Hintergrund geht, die Ermittlungen leichter an sich ziehen können. Und wir werden – wie es auch bereits im Koalitionsvertrag niedergelegt ist – dafür sorgen, dass rassistisch-fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung in Zukunft stärker berücksichtigt werden.

Was versprechen Sie sich von diesen Änderungen?

Zum einen wollen wir Unklarheiten bei den Zuständigkeiten vermeiden. Es darf nicht sein, dass Kriminelle – wie es auch bei dem NSU der Fall war – davon profitieren, dass aufgrund unklarer Zuständigkeiten und mangelndem Informationsaustausch wichtige Ermittlungsschritte ausbleiben oder auch Zusammenhänge nicht erkannt werden. Des Weiteren bin ich mir sicher, dass eine ausdrückliche Regelung zur Berücksichtigung der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung dafür sorgen wird, dass die Ermittlungsbehörden bereits frühzeitig sensibilisiert werden und derartige Motive auch bereits bei ihren Ermittlungen im Blick haben. Klar ist aber auch, dass Fremdenfeindlichkeit in den Köpfen beginnt und dass daher jeder einzelne von uns gefordert ist. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Weitere Infos:

Christian Lange auf den Seiten des Bundesjustizministeriums >>>

Christian Lange auf Twitter >>>

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses als PDF >>>