SPD Baden-Württemberg will Änderungen bei Praxisgebühr – Aufnahme ins Wahlprogramm gefordert

Veröffentlicht am 21.06.2008 in Pressemitteilungen

Ute Vogt: „Wir wollen aus dem Südwesten ein Signal für eine stärkere Steuerung im Gesundheitswesen senden“

Der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg hat am Samstag Änderungen bei den Selbstbeteiligungen im Gesundheitswesen verlangt. In einem einstimmig verabschiedeten Beschlussantrag fordert die Landes-SPD, die finanzielle Belastung von Menschen mit geringem Einkommen zu reduzieren und die Lenkungsfunktion bei den Zuzahlungen zu stärken.

„Nachdem Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nun die Pflegekräfte aufgestockt hat, wollen wir aus dem Südwesten ein weiteres Signal für eine stärkere soziale Steuerung im Gesundheitswesen senden“, so die SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt. Der Beschluss der Landes-SPD soll auch in das Wahlprogramm der Partei zur Bundestagswahl einfließen.

Um unerwünschten sozialen Härten entgegenzuwirken, will die SPD Baden-Württemberg sämtliche Zuzahlungen für Personen ohne ständigen Wohnsitz entfallen lassen. Das gleiche gilt für Pflegebedürftige, die ergänzende Sozialhilfe beziehen. „Gerade Ältere und sozial Schwächere werden durch die Praxisgebühr wesentlich stärker belastet als einkommensstärkere Bevölkerungsschichten“, erklärte Ute Vogt. Für diese Personen könne die Praxisgebühr ein Hindernis für einen Arztbesuch darstellen, auch wenn dieser gesundheitlich geboten wäre. „Dabei wirkt sich dies nicht nur direkt auf die gesundheitliche Versorgung aus, sondern bringt oft höhere Folgekosten durch verschleppte Krankheiten mit sich“, so die SPD-Chefin.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Landes-SPD die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, allen Versicherten ein Versorgungsmodell anzubieten, das sie bei Einschreibung in dasselbe von jeglicher Praxisgebühr freistellt. Diese Befreiung könne beispielsweise an die so genannte hausarztzentrierte Versorgung und das hausärztliche Überweisungsgebot vor einem Facharztbesuch geknüpft sein. Ute Vogt: „Wir wollen das Hausarztmodell erweitern und die Praxisgebühr künftig für alle Patienten entfallen lassen, die sich in einen Tarif mit hausarztbezogener Versorgung eintragen und die damit verbundenen Auflagen erfüllen.“

Ein Wegfall der Praxisgebühr würde nach den Berechnungen der SPD Baden-Württemberg zu Mindereinnahmen des Staates in Höhe von etwa 1,5 Milliarden für die hausärztliche Behandlung und knapp 370 Millionen Euro für die zahnärztliche Versorgung führen. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer für Feinschnitt und Pfeifentabak auf das Niveau von Zigaretten angehoben werden. Dies brächte Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro. „Außerdem werden sich die Einnahmeausfälle deutlich reduzieren, wenn man die teuren Folgekosten unterlassener Behandlungen infolge der Praxisgebühr mit einbezieht“, so Vogt.

Außerdem hat der SPD-Landesvorstand im Hinblick auf die Zukunft des Gesundheitswesens gefordert, die Deckelung bei der Krankenhausfinanzierung perspektivisch aufzuheben und eine ausreichende Finanzausstattung der Krankenhäuser sicherzustellen.