Steuersünder-CD: Christian Lange erstattet Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen Mappus und Goll

Veröffentlicht am 03.03.2010 in Landespolitik

Der Vorsitzende der Landesgruppe Baden-Württemberg und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Christian Lange hat Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den baden-württembergischen Landesjustizminister Prof. Dr. Ulrich Goll erstattet.

Hintergrund der Strafanzeige ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die ihr angebotene so genannte „Steuersünder-CD“ nicht zu kaufen, obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausdrücklich einen Kauf befürworteten.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange hatte erst am vergangenen Mittwoch im Deutschen Bundestag in Sachen Steuersünder-CD nachgehakt und hatte vom Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Koschyk MdB folgende Antwort erhalten:

„…Unabhängig hiervon hat aber das Bundes­ministerium der Finanzen dem Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg bereits mitgeteilt, dass es den Datenankauf in dem vorgetragenen Fall für rechtlich zulässig hält. Die Entscheidung über den Datenankauf liegt aber letztendlich beim Land Baden-Württemberg“.

Christian Lange begründet in seiner Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt wegen Nichtankauf der „Steuersünder-CD“ u.a.:

„…Die Weisung von Minister und Ministerpräsident an die nachgeordnete Staatsanwaltschaft war deshalb rechtswidrig. Sie wurde lediglich auf unhaltbare Zweifel gestützt, die nicht geklärt wurden. Diese rechtswidrige Weisung führt dazu, dass wissentlich und absichtlich die strafrechtliche Verfolgung der auf der CD verzeichneten Steuersünder vereitelt wird, obwohl Minister und Ministerpräsident mittels ihrer dienstaufsichtlichen Möglichkeiten dafür sorgen müssen, dass erhebliche Straftaten auch verfolgt werden. Hier wird die Dienstaufsicht im Gegenteil dazu genutzt, die Strafverfolgung zu unterbinden.

Ich bitte deshalb um Aufnahme von Ermittlungen sowie um Mitteilung über deren Ausgang“.

Lange: „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Baden-Württemberg sich weigert, die Daten-CD zu kaufen, obwohl die nordrhein-westfälische Landesregierung erst in vergangener Woche sich zum Kauf der ihr angebotenen Steuersünder-CD entschlossen hat. Baden-Württemberg darf nicht zur Steueroase Deutschlands werden. Mappus muss Manns genug sein, selbständig zu handeln und nicht durch Dritte wie Bund oder einem anderen Bundesland handeln lassen. Mappus hat bei seiner ersten Machtprobe gegen die FDP verloren und der Steuermoral und dem Rechtstaatsempfinden einen Bärendienst erwiesen!“.