Neue Ideen für die Wohnungsbaupolitik

Wir möchten die Einführung einer „Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit“. Genossenschaften oder Unternehmen, die zu einer sozialorientierten Wohnversorgung der Bevölkerung beitragen, sollen steuerlich begünstigt werden. Wer preisgünstigen Wohnraum schafft, soll hierfür auch belohnt werden. Wohnungsgemeinnützigkeit bedeutet, dass die Gewinnausschüttung begrenzt und Überschüsse in den Bau- und Erhalt von preisgünstigen Wohnungen investiert werden müssen. Damit wir auch die Dominanz renditeorientierter Wohnungsbauunternehmen gebrochen.

In verschiedenen Kommunen in Baden-Württemberg gibt es auch innerorts große ungenutzte Flächen wie z.B. alte Fabrikanlagen, Kasernen oder potentielle Baugebiete. Diese bisher ungenutzten Flächen bieten den Kommunen neue Chancen und Potenziale, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Damit dort aber nicht nur Luxusimmobilien entstehen, müssen wir aktiv werden. Für Bauvorhaben auf solchen größeren Flächen fordern wir deshalb eine verbindliche Sozial-Quotierung von 40:30:30. Was bedeutet das? Wir wollen, dass auf 40 Prozent öffentlich geförderte Mietwohnungen entstehen. 30 Prozent der Fläche wollen wir für die geförderte Eigentumsbildung (insbes. für Familien mit Kindern) nutzen. Auf den restlichen 30 Prozent kann eine frei finanzierte Bebauung erfolgen.

In einigen Regionen Baden-Württembergs hat die Wohnungsknappheit zwischenzeitlich ein unerträgliches Maß erreicht. Die Mietpreisbremse verhindert zwar, dass sich in solchen Gebieten die Situation ungehemmt verschärft. Wir brauchen hier aber zusätzliche Möglichkeiten, um eine Entlastung des Wohnungsmarktes zu erreichen.

Deshalb wollen wir für Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt über eine zeitlich begrenzte Lockerung der Landesbauordnung diskutieren. Schallschutz, Dachbegrünung oder z.B. auch Fahrrad- und PKW-Stellplätze machen einen erheblichen Anteil der Baukosten aus und verzögern die schnelle und kostengünstige Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.