Öffentlich geförderter Wohnraum

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsscheins (WBS). Dieser wird unter bestimmten Voraussetzungen vergeben. Entscheidend sind Einkommensgrenzen, bestimmte Wohnungsgrößen oder aber die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis, wie beispielsweise junge Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen. Die genaue Ermittlung der Einkommensgrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskunft hierüber erhält man auf dem Rathaus des jeweiligen Wohnorts.