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Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Der Landesvorstand der SPD-Baden-Württemberg hat auf Anregung des Parteivorstandes der SPD am 15.12.2018 beschlossen, nicht nur die Namen der Sponsoren und Aussteller zu veröffentlichen, sondern auch die gezahlte Nettosumme. Das Parteiengesetz sieht bisher keine gesonderte Veröffentlichung von Sponsoring/Aussteller-Einnahmen vor. Wir veröffentlichen freiwillig Namen und Summen.
Kreismitgliederversammlung | Mediencafé, Metzingen | 22.02.2019, 19:00 Uhr
Gemeinsame Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Kreistagswahlliste im Wahlbezirk IV | Bürgerhaus Nehren | 22.02.2019, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
Oberbürgermeisterwahl in Reutlingen (2. Wahlgang) | | 24.02.2019
Friedenspolitischer Arbeitskreis der Ostalb-SPD | Wahlkreisbüro Leni Breymaier, Silcherstraße 20, Aalen | 25.02.2019, 18:00 Uhr
AGS-Landesvorstand | Stuttgart | 25.02.2019, 18:15 Uhr - 21:00 Uhr