Zwischenbilanz der grün-roten Landesregierung

Reinhold Gall: Sicher leben in Baden-Württemberg

Das Wichtigste gleich vorneweg: Mit unserer Polizeireform haben wir das umgesetzt, was die Vorgängerregierungen viel zu lange hinausgezögert haben. Wir schaffen eine leistungsfähige und ausgewogene Polizeistruktur, die dazu beiträgt, dass die Polizei ihre vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft er fül len kann. 800 Stellen des Polizeivollzugsdienstes und des Nichtvollzugspersonals werden besonders die Streifendienste der Polizeireviere vor Ort stärken und Kapazitäten für die Kriminalpolizei bei der Bekämpfung neuer beziehungsweise schwerer Kriminalitätsformen schaffen. Das Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Ein besonderes Anliegen war mir eine humanere Ausländerpolitik. Wir haben die vorhandenen Spielräume genutzt und die Residenzpflicht für Asylbewerber abgeschafft. Bei Rückführungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten – etwa in den Kosovo – erfolgt jetzt eine qualifizierte Einzelfallprüfung, um den Belangen dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe Rechnung zu tragen.

Wählen mit 16

Wir wollen junge Menschen früher in demokratische Entscheidungsprozesse einbinden. Deshalb haben wir das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Jugendliche ab 16 Jahren können bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen ihre Stimme abgeben und künftig auch an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen mitwirken. Daneben wurde das Kommunalwahlrecht noch in einigen weiteren Punkten modernisiert, beispielsweise durch die Einführung eines gerechteren Verfahrens zur Sitzverteilung.

Darüber hinaus war es nach fast zwanzigjährigem Stillstand dringend erforderlich, das Personalvertretungsrecht fit für die Zukunft zu machen. Die Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe sind gestiegen. Das muss auch intern in den Dienststellen seinen Niederschlag finden.

Mit unserer Polizeireform haben wir das umgesetzt, was die Vorgängerregierungen viel zu lange hinausgezögert haben.

Mit dem Verantwortungszuwachs der Verwaltungen muss auch die Stärkung der Personalvertretungen einher gehen. Wir brauchen starke Personalver tretungen mit umfassenden Beteiligungsund Informationsrechten. Die Gesetzesnovelle soll noch im Jahr 2013 – also rechtzeitig vor den im Jahr 2014 anstehenden Personalratswahlen – in Kraf t gesetzt werden.

Außerdem ist Baden-Württemberg eines der wenigen Länder, di e noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Deshalb arbeitet das Innenministerium an einem Eckpunktepapier, um anschließend einen Gesetzentwurf vorzulegen.

NPD verbieten, Verfassungsschutz überprüfen

Aus meiner Sicht gibt es keine Zweifel, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigt und sogar beseitigen will. Sie muss verboten werden. Mit Unterstützung einer länderoffenen Arbeitgruppe unter Vorsitz Baden-Württembergs haben die beiden Verfahrensbevollmächtigten den Entwurf einer Antragsschrift erarbeitet, der noch im laufenden Jahr 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll.

Und: Wir alle mussten unsere Lehren aus den fürchterlichen Verbrechen des NSU ziehen. Das Innenministerium prüft die Organisation des Verfassungsschutzes im Land und unterzieht seine Arbeitsweise einer Aufgabenkritik. Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle haben die Landtagsfraktionen auf meinen Vorschlag eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die vom Innenministerium fachlich begleitet wird.

Des weiteren wird das Land die Kommunen darin unterstützen, die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit verstärkt zu nutzen. Es wird das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechend weiter entwickeln. Nicht mehr jede Gemeinde muss alles selbst machen. Beispielsweise wird es häufig effizienter und kostengünstiger sein, wenn Ressourcen in einer gemeinsamen Dienststelle zusammengefasst werden.

Auch die effiziente Gestaltung der Informationstechnik des Landes ist im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung verankert. Durch innovative Maßnahmen sollen jährliche Einsparpotenziale im zweistelligen Millionenbereich realisiert werden. Künftig wird ein hauptamtlicher IT-Beauftragter der Landesregierung als Chief Information Officer (CIO) ressortübergreifend die strategische Ausrichtung des IT-Einsatzes im Land und die Koordinierung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen im IT- und E-Government-Bereich verantworten.