Prävention: So wenige Verurteilungen wie seit 35 Jahren nicht mehr

Veröffentlicht am 04.09.2015 in Landespolitik

Die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg lag im Jahr 2014 auf dem niedrigsten Stand seit 35 Jahren. Dies hat Justizminister Rainer Stickelberger heute in Stuttgart mitgeteilt. Insgesamt wurden im Jahr 2014 104.826 Personen von baden-württembergischen Gerichten verurteilt. Niedriger hatte die Zahl letztmals im Jahr 1979 gelegen, damals waren 103.951 Verurteilungen ergangen.

Besonders bei den Verurteilungen von jungen Menschen setzte sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort. Die Zahl der verurteilten Jugendlichen sank um 16% deutlich und erreichte mit 4.893 Verurteilungen nahezu den Tiefststand aus dem Jahr 1991, als 4.813 Personen verurteilt wurden. Auch die Zahl der verurteilten Heranwachsenden, also der Personen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren im Zeitpunkt der Tatbegehung, ist um 8,1 Prozent auf 9.513 deutlich gesunken.

„Diese erfreuliche Entwicklung ist Ansporn, in unseren Anstrengungen insbesondere im Kampf gegen Jugendkriminalität nicht nachzulassen. Denn es geht hier nicht allein um Sicherheitsaspekte. Vielmehr steht die Zukunft der straffälligen jungen Menschen auf dem Spiel“, sagte Justizminister Stickelberger.

Stickelberger verwies unter anderem auf die wichtige Arbeit in den Häusern des Jugendrechts. Dort arbeiten in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei und Jugendhilfe eng zusammen, was eine rasche Reaktion auf die Straftaten von Jugendlichen ermöglicht.

Bei den einzelnen Deliktsfeldern ist insbesondere bei der Gewaltkriminalität ein deutlicher Rückgang der Verurteilungen zu verzeichnen. Zu diesem Bereich gehören etwa vorsätzliche Tötungsdelikte, Raubdelikte, qualifizierte Körperverletzungen und Geiselnahmen. Hier ist die Zahl der verurteilten Personen im Jahr 2014 bereits im vierten Jahr in Folge zurückgegangen, gegenüber dem Höchststand im Jahr 2008 mit 5.677 Verurteilungen ist ein Rückgang von insgesamt 32,7 Prozent auf nunmehr 3.818 zu verzeichnen.

Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität setzte sich der negative Trend seit 2012 allerdings fort, die Zahl der Verurteilungen stieg hier im Vergleich zu 2013 um 8,2 Prozent auf 8.633. „Diese Zunahme geht sicherlich auch auf verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei zurück. Gleichwohl bereiten uns diese Zahlen Sorgen. Wir dürfen hier in unseren Präventionsbemühungen nicht nachlassen“, so Minister Stickelberger.

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Täterinnen oder Täter ermittelt werden konnten.

Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, zu denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Abbild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.

Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.