Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist ein weiterer Baustein, um ein faires, respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander in der SPD in Baden-Württemberg, zu erhalten oder ggf. wieder herzustellen. Sie dient als niederschwellige und unabhängige Ansprechstelle, wenn belastendes Verhalten, beispielsweise Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen, wahrgenommen und Unterstützung hierbei gesucht und gewünscht wird.


Die Ombudsstelle ist vornehmlich eine Beratungseinrichtung innerhalb der SPD Baden-Württemberg für alle ihre Mitglieder. Sie kann auch, sofern möglich, angezeigt und gewünscht, selbst als Vermittlerin zur Verfügung stehen. 

Dabei gelten immer folgende Grundsätze:

  • Niederschwelligkeit im Zugang
  • Vertraulichkeit der Aufgabenwahrnehmung
  • Erlebten Belastungen zugewandte Grundhaltung
  • Wahrung der Rechte der aller Beteiligten
  • Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit

 

Empathische Anteilnahme an wahrgenommenen Verletzungen oder Belastungen und ein Bemühen um Erleichterung bestimmen die Arbeit der Ombudsstelle. Sie ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst und achtet sorgsam die Rechte von Personen oder Organisationen.
Erkennt die Ombudsstelle, dass ein angezeigtes Verhalten oder erhobene Vorwürfe eine Qualität haben, die die Einschaltung anderer interner (Schiedskommission) oder auch externer Stellen (z.B. Beratungsstellen, Polizei) angezeigt scheinen lassen, so berät die Ombudsstelle dahingehend. Ohne Einwilligung der meldenden Partei, gibt die Ombudsstelle keine personenbezogene und personenbeziehbare Informationen nach außen und berichtet dazu auch nicht innerhalb der Partei.


Hinweise:

  • Die Ombudsstelle agiert unabhängig und weisungsfrei.
  • Die Ombudsstelle handelt im Einverständnis mit der/den hinwendenden Person(en).
  • Die Ombudsstelle hat keine eigenen Ermittlungsbefugnisse und ermittelt keine eigenständige Wahrheit.
  • Die Ombudsstelle trifft keine Feststellungen.

Die Arbeit der Mitglieder der Ombudsstelle erfolgt vertraulich, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Zeugnisverweigerungsrechte insbesondere bei strafrechtlichen Verfahren, stehen den Mitgliedern der Ombudsstelle im Grundsatz, von gesetzlich geregelten Sonderfällen abgesehen, nicht zu. Wird die Ombudsstelle als z.B. Mediatorin tätig, so 
gelten ggf. die Zeugnisverweigerungsrechte nach dem Mediationsgesetz.

Die Ombudsstelle ist kein Hinwendungsort für anonyme Hinweise oder Beschwerden. Hierfür stehen andere Einrichtungen zu Verfügung. Sie ist auch keine Meldestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und keine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Auch ist sie nicht die Stelle zur Sicherung von Parteiinteressen im Sinne von § 33 des Organisationsstatuts der SPD.


Kontakt
Die Ombudsstelle ist unter der folgenden E-Mail zu erreichen:
>>> ombudsstelle@spd-bw.de <<<