Unsere Gesellschaft ist bunt und vielfältig, offen und sozial. Sie ist geprägt von beispiellosem bürgerschaftlichen Engagement – fast jeder Zweite im Land engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich für andere. Diesen Zusammenhalt wollen wir erhalten und stärken. Wir schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, damit auch junge Familien und Menschen mit kleinem Geldbeutel ein Zuhause in unseren Städten finden, das sie sich leisten können. Wir stärken den ländlichen Raum und sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Fläche. Wir bekämpfen Diskriminierung und verwirklichen Inklusion, um Teilhabe für alle zu ermöglichen und kein Potential unserer Gesellschaft ungenutzt zu lassen. Wir stärken den Sport als wichtige Brücke zwischen Menschen unterschiedlicher Generation und Herkunft. Wir sorgen dafür, dass der Zugang zu Kunst und Kultur allen Menschen im Land offen steht.
Baden-Württembergs Städte und Gemeinden sind bunt und dynamisch. Sie geben Millionen Menschen Raum zu leben, zu arbeiten und sich zu entfalten. Diese Vielfalt setzt verfügbaren Wohnraum und bezahlbare Mieten voraus. In vielen Städten, insbesondere Universitätsstädten und Ballungsräumen, ist die Lage am Wohnungsmarkt jedoch angespannt. Dramatische Mieterhöhungen sind keine Seltenheit. Die SPD ist die Partei für bezahlbaren Wohnraum! Alle Menschen im Land – jüngere wie ältere, mit kleinem oder größerem Geldbeutel, Familien mit Kindern oder Alleinstehende, Studierende und Auszubildende, Flüchtlinge und Einwanderinnen und Einwanderer – sollen in Baden-Württemberg in allen Teilen unserer Städte und Gemeinden ein Zuhause finden, das sie sich leisten können.
Wir setzen uns dafür ein, bestehenden Wohnraum zu erhalten und neuen Wohnraum zu schaffen. Die bewährten Instrumente der städtebaulichen Erneuerung tragen bereits bisher in erheblichem Umfang zur Verbesserung und der bedarfsgerechten Anpassung des Wohnungsbestandes bei. Sie ermöglichen den Kommunen in Sanierungsgebieten zeitnah die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, durch Umnutzung, Modernisierung, Flächenaktivierung (z.B. auf Gewerbebrachen oder militärischen Konversionsflächen) und die Aktivierung von Leerstandsimmobilien. Wir sehen die Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes als wichtigen Schwerpunkt der Städtebauförderung.
Wir haben die Landeswohnraumförderung verstärkt auf soziale Aspekte ausgerichtet und deutlich aufgestockt. 2015 lag das Fördervolumen über 60 Prozent höher als noch im Jahr 2010. Dabei haben wir die Förderung preisgünstiger Mietwohnungen in den Mittelpunkt gestellt und die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel fast verdreifacht. So entstehen gerade in Ballungszentren, in denen preiswerter Wohnraum besonders knapp ist, neue Mietwohnungen. Diese Offensive für bezahlbaren Wohnraum haben wir nochmals erweitert. Das heißt, dass wir neben einer zusätzlichen Erhöhung der Landeswohnraumförderung auch Lockerungen im Baurecht und bei der Raumplanung ermöglichen wollen. Das bestehende Planungs- und Baurecht wollen wir durch die Pauschalisierung von Ausgleichmaßnahmen entbürokratisieren. Darüber hinaus setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit von sozial gebundenem Wohnungsbau wieder einzuführen, um mehr privates Kapital für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit Vermieterinnen und Vermieter die Maklerprovision nicht mehr wie bisher einfach auf Mieterinnen und Mieter umwälzen können, haben wir im Bund die Einführung des „Bestellerprinzips“ durchgesetzt.
In der kommenden Legislaturperiode wollen wir den von uns initiierten Wohnungsbaugipfel zu einem landesweiten „Pakt für bezahlbares Wohnen“ weiterentwickeln. In diesem Pakt wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten Vereinbarungen zur Landesförderung von preiswerten Mietwohnungen und zu ehrgeizigen Neubauzielen erreichen. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat für uns oberste Priorität. Wir wollen die finanzielle Kraftanstrengung des Landes in diesem Bereich weiter verstärken und dadurch in einem ersten Schritt die Zahl der neu geförderten Sozialwohnungen im Land bis Ende 2016 verdoppeln. Dieser Ausbau muss dann auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen so 25.000 Sozialwohnungen entstehen.
Bei der Weiterentwicklung der Landesförderung werden wir den Fokus auf eine effektivere Förderung preiswerter Mietwohnungen legen. Dazu werden wir unter anderem den Vorschlag prüfen, den Wohnungsneubau mit direkten Zuschüssen zu fördern, um das bestehende Förderinstrument des zinslosen Darlehens zu ergänzen. Bei der Weiterentwicklung der Landeswohnraumförderung wollen wir zudem die Förderbedingungen für Klein- und Kleinstwohnungen verbessern und die Umsetzung von Mehrgenerationenkonzepten unterstützen. Auch das Instrument des Erwerbs von Miet- und Belegungsrechten im Bestand wollen wir weiterentwickeln. Dabei haben wir besonders die zahlreichen in den letzten Jahren ausgelaufenen Sozialbindungen im Blick, von denen viele auf diesem Weg wieder aufleben können. Wir werden die Gründung gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften weiterhin aktiv fördern.
Dort, wo Wohnungen besonders knapp sind, haben wir gehandelt und die Instrumente, die uns der Bund an die Hand gegeben hat, konsequent umgesetzt. Dies gilt sowohl für die reduzierte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen, mit der Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent begrenzt werden, wie auch für die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen, mit der die Miete für neue Mieterinnen und Mieter auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt wird. Die Gebietskulissen dafür werden wir bei Bedarf neu justieren.
Auf die SPD kommt es an! Wir werden:
Wir haben die hohe Städtebauförderung des Landes verstetigt und erreicht, dass die Bundesfinanzhilfen, insbesondere für das Bund-Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ deutlich erhöht wurden. Insgesamt wurden 2011 bis 2016 rund 750 Millionen Euro Landesmittel und 330 Millionen Euro Bundesmittel den Städten und Gemeinden im Land für deren zukunftsorientierte Entwicklung zur Verfügung gestellt. Für die Umnutzung militärischer Konversionsflächen wurden 2014 und 2015 davon insgesamt rund 19 Millionen Euro an Kommunen bewilligt. Ein erheblicher Teil dieser Mittel fließt in die Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes. Dabei kommen immer stärker benachteiligte Ortsteile in den Blickpunkt, in denen sich hohe Arbeitslosigkeit und niedriges Bildungsniveau mit städtebaulichen Defiziten überlagern. Das Land stellt seit 2015 jährlich eine Million Euro freie Finanzhilfen ein, mit denen auch nichtinvestive Städtebauförderung betrieben wird. Damit wird dem Wunsch vieler Städte und Gemeinden Rechnung getragen, auch die Einrichtung von Verfügungsfonds und den Einsatz von Quartiersmanagerinnen und -managern zu unterstützen. Die bewährten Förderschwerpunkte der Stadterneuerung zur Stärkung bestehender Zentren, zum Erhalt denkmalpflegerischer Bausubstanz, zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel und zur Förderung Klimaverträglicher Bauweisen, helfen unseren Kommunen jeden Tag aufs Neue.
Quartiere und Ortskerne leben von den Ideen und Initiativen der dort ansässigen Menschen, Läden, Vereine und Verbände. Sie sind Knotenpunkte für Gewerbetreibende und können ein fruchtbarer Boden für Kreative, Gründerinnen und Gründer sowie Tüftlerinnen und Tüftler sein. Unsere Stadt- und Quartiersentwicklung hat zum Ziel, die Verwirklichung dieser Ideen und Initiativen zu ermöglichen. Deshalb haben wir ein Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir zum ersten Mal in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für sogenannte „Business Improvement Districts“ bzw. „Urban Improvement Districts“. So können Grundstückseigentümer in privater Verantwortung zur Steigerung der Attraktivität eines Quartiers beitragen. Mit unserem Landesprogramm „Gemeinsam sind wir bunt“ fördern wir Modellprojekte in Städten und Gemeinden, die erproben, wie ein solidarisches Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft verbessert werden kann. Diesen erfolgreichen Weg werden wir auch in Zukunft fortsetzen und dabei insbesondere Leuchtturmprojekte in der Quartiers- und Stadtentwicklung verstärkt fördern.
Der ländliche Raum in Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine starke mittelständische Wirtschaft und die Vielfalt einzigartiger Landschaften aus. Gleichzeitig stehen wir – durch Globalisierung, demografischen Wandel, wirtschaftliche Konzentrationsprozesse und den Klimawandel – vor besonderen Herausforderungen in der Fläche. Ziel unserer Politik ist es, den ländlichen Raum weiter zu stärken und für Familien und Wirtschaft attraktiv zu halten. Dafür braucht es die Unterstützung des Landes in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie leistungsfähige und bürgernahe Kommunalverwaltungen. Hierfür wollen wir Verwaltungsgemeinschaften in ihrer Aufgabenwahrnehmung stärken und so interkommunale Zusammenarbeit erleichtern.
Wir begreifen den Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse als Aufgabe für die gesamte Landespolitik. Wir haben die Mittel für den Breitbandausbau im Vergleich zur Schwarz-Gelben Vorgängerregierung verdreifacht. Damit haben wir „weiße Flecken“ der Breitbandversorgung in Stadt und Land beseitigt und eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum geschaffen. Darüber hinaus unterstützen wir Gemeinden und interkommunale Projekte mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bei der Strukturentwicklung. Hier haben wir neue Schwerpunkte gesetzt und fördern verstärkt den Erhalt der Ortskerne, wohnortnaher Grundversorgung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem macht unsere Schulpolitik nicht nur unser Bildungssystem gerechter, sondern ist zugleich strukturpolitisch sinnvoll: Ein Netz von Ganztags- und Gemeinschaftsschulen stärkt die Bildungslandschaft im ländlichen Raum und sichert den Erhalt weiterführender Schulen in der Fläche. Die Ausstattung der Volkshochschulen haben wir verbessert und die Kinderbetreuung ausgebaut. Unsere Tourismusförderung sowie unsere Maßnahmen zum Ausbau des Nahverkehrs kommen überwiegend dem ländlichen Raum zugute. Darüber hinaus eröffnet lokale Vermarktung, wie etwa durch Dorfläden, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Nahversorgung. Ebenso bieten auch andere alternative Konzepte, wie sie in „Der Nahversorgung eine Chance“ des Finanz- und Wirtschaftsministeriums vorgestellt werden, wichtige Ideen für eine gute Versorgung im ländlichen Raum.
Ob medizinische Versorgung, Verkehrs- und Kommunikationsnetze, die gezielte Überprüfung von Verwaltungsregelungen im Bezug auf Auswirkungen auf den ländlichen Raum oder bei der Bereitstellung von Gütern des täglichen Bedarfs – wir werden den ländlichen Raum in der kommenden Jahren weiter stärken. Dazu gehört auch eine angemessene Siedlungsentwicklung der Gemeinden.
Unsere Gesellschaft ist offen und hilfsbereit. Das zeigt sich vor allem daran, dass sich 41 Prozent der Bevölkerung freiwillig und unentgeltlich für andere engagieren. Damit sind wir Spitze in Deutschland. Die SPD steht an der Seite der Ehrenamtlichen. Deshalb haben wir die „Engagementstrategie Baden-Württemberg“ entwickelt, mit der wir bürgerschaftliches Engagement stärken und dem Ehrenamt einen verlässlichen Rahmen bieten.
Mit dem „Kompass Seniorenpolitik“ haben wir eine zukunftsweisende Anleitung für die Nutzung der Potentiale und Fähigkeiten der älteren Generationen geschaffen. Darüber hinaus stärken wir das Engagement von Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund mit der Initiative „Mittendrin“. Die Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) haben wir erhöht und dafür gesorgt, dass die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen wurde.
Besonders große Hilfsbereitschaft erleben wir vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation. Deshalb haben wir das Förderprogramm „Gemeinsam in Vielfalt“ aufgelegt, mit dem wir jene unterstützen, die sich für die Flüchtlinge im Land engagieren. Als zentrales Element einer solidarischen Gesellschaft werden wir das ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft bestmöglich unterstützen. Dafür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen weiter verbessern und unsere bewährten Programme zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements fortführen. Darüber hinaus werden wir weitere Verbesserungen beim Bildungszeitgesetz prüfen, um den vielen Vereinen und Ehrenamtlichen im Land mehr Qualifizierung und Weiterbildung zu ermöglichen.
Wir wollen nicht hinnehmen, dass Menschen im reichen Baden-Württemberg unter Armut und Ausgrenzung leiden. Deshalb setzen wir den von uns eingeführten Prozess der Armuts- und Reichtumsberichterstattung fort und die im ersten Bericht aufgeführten Maßnahmen weiter um.
Wir stehen für eine Gesellschaft, die jede Form von Benachteiligung oder Diskriminierung bekämpft. Deshalb haben wir ein landesweites Netzwerk für Antidiskriminierung eingerichtet und fördern die neu geschaffene Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der „Landesgemeinschaft Offene Jugendbildung e.V.“. Mit der Initiative für Akzeptanz und gleiche Rechte haben wir einen landesweiten Aktionsplan entwickelt, um Vorurteile gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgendern, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) abzubauen. Wir werden auch in Zukunft jede Form von Diskriminierung bekämpfen. Dafür werden wir unsere gute Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Akteuren fortführen und eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Landes schaffen.
Baden-Württemberg blickt auf eine unrühmliche Verfolgungsgeschichte schwuler Männer zurück, die auf Basis der Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten nach Paragraph 175 bis 1994 dauerte. Wir werden uns weiterhin für die Aufhebung dieser Urteile auf Bundesebene einsetzen und streben eine umfassende historische Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte an. Gleichzeitig streben wir eine finanzielle Kompensation für die noch lebenden Opfer an.
Durch die Einrichtung des Landesnetzwerkes LSBTTIQ-Baden-Württemberg wurde ein großer Schritt in Richtung einer Vernetzung der landesweiten Interessengruppen gegangen, um eine bessere Zusammenarbeit mit der Landesregierung zu ermöglichen. Wir wollen in der Regierung weiterhin aktiv an der Sensibilisierung der Exekutivkräfte, wie zum Beispiel der Landespolizei arbeiten, um das Vertrauen der LSBTTIQ-Community gegenüber den Exekutivkräften zu stärken. Dafür bedarf es Stellen für Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den betroffenen Institutionen. Gleichzeitig setzen wir uns für die Aufnahme des Begriffs „Hassverbrechen aufgrund sexueller Identität“ in das Strafrecht auf Bundesebene ein.
Gewalt gegen Frauen in jeglicher Form, sei es häusliche Gewalt, Zwangsheirat oder Zwangsprostitution und Menschenhandel wollen wir stärker bekämpfen. Die Inhalte des neuen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen sind dazu für uns richtungsweisend. Für eine Fortschreibung des Aktionsplanes werden wir uns einsetzen. Den runden Tisch Menschenhandel wollen wir in der kommenden Legislaturperiode wieder regelmäßig tagen lassen, damit die zuständigen Akteure in einen Dialog treten können. Auf Bundesebene setzen wir uns weiterhin für eine einheitliche Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser ein.
In Baden-Württemberg leben rund 1,5 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind fast eine Million Bürgerinnen und Bürger als schwerbehindert anerkannt. Sie gehören in die Mitte unserer Gesellschaft und müssen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz haben wir bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze geschaffen. Damit verbessern wir die Barrierefreiheit im Land, sorgen für eine effektivere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und stärken die Vertretung ihrer Interessen. Wir haben Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen und geben Familien damit einen verlässlichen Ansprechpartner vor Ort. Wir beteiligen den Landesbehindertenbeirat frühzeitig bei allen Gesetzen und Verordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Auch zukünftig werden wir das Netz der kommunalen Behindertenbeauftragten weiter ausbauen. Wir wollen flächendeckend Beteiligungsformen von Anfang an bei der Gewährung von Hilfen etablieren, z.B. in Hilfeplankonferenzen. Eine unabhängige Beratung auch von Betroffenen für Betroffene (Peer-Counceling) ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.
Wir werden die Barrierefreiheit in Baden-Württemberg weiter verbessern. Dafür werden wir den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Straßen und Plätzen, Nahverkehr, Medien und kulturellem Leben in einem neuen Infrastrukturprogramm umsetzen. Ein Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe soll dazu beitragen, die fachlichen Aspekte umfassend abzudecken. Darüber hinaus werden wir die Schaffung barrierefreien Wohnraumes beschleunigen und den barrierefreien Tourismus ausbauen.
Alle Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen aus einer Hand kommen. Wir setzten uns dafür ein, dass vor Ort zusätzliche Mittel zu Verfügung stehen, um eine moderne und flächendeckende Unterstützung weiter auszubauen. Das Bundesteilhabegesetz soll durch zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen eine solide Grundlage hierfür schaffen. Wir wollen die ambulanten Angebote und bedarfsgerechte Hilfen stärken. Dazu werden wir den Ausbau dezentraler Angebote vorantreiben. Mit einem Landesinklusionsgesetz werden wir verbesserte Rahmenbedingungen für ein lebensnahes Hilfsnetz schaffen. Hilfeleistungen sollen unabhängig davon genutzt werden, ob die Hilfe aufgrund einer Behinderung, einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit notwendig ist. Maßgebend soll der Bedarf der Menschen sein und nicht die Orientierung an Kostenträgern und Kostenstellen. Wir wollen ein ganzheitliches Unterstützungsnetz für alle vor Ort erproben und fördern.
Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Unser Ziel ist die Verwirklichung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland ebenso wie die Verwirklichung der Kinderrechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land die gleichen Entwicklungschancen zu ermöglichen. Deshalb unterstützen wir seit mehreren Jahren unter anderem den Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen im Rahmen unseres Kinderschutzkonzepts. Wir werden die bestehenden Programme insbesondere im Bereich der Frühen Hilfen und der Prävention nach erfolgreicher Evaluation weiterführen und stärken. Dabei prüfen wir, ob erfolgreiche Projekte in dauerhafte Programme überführt werden können.
Um die Kinderrechte zukünftig noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, haben wir Kinder- und Jugendrechte in der Landesverfassung verankert. Um diese Rechte mit Leben zu füllen, werden wir unter anderem niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen und generelle Schutzkonzepte für Institutionen entwickeln. Unser Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar betreffen, ihrem Alter entsprechend informiert, angehört und mit einbezogen werden, sowohl in ihren Familien als auch in Institutionen, Kommunen und im Land. Auch aus diesem Grund haben wir das Kommunalwahlalter auf 16 Jahre gesenkt und die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verbindlich in der Gemeindeordnung verankert.
Nach Jahrzehnten des Stillstands haben wir die Jugendförderung deutlich erhöht, die Zahl der Jugendbildungsreferenten fast verdoppelt und durch die Absenkung der Altersgrenzen mehr Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an altersgerechten Seminaren ermöglicht. In einem „Zukunftsplan Jugend“ haben wir gemeinsam mit den Jugendverbänden Weichenstellungen für die Entwicklung der Jugendarbeit vorgenommen und hierfür zusätzliche Gelder bereitgestellt. Für uns hat außerschulische Jugendarbeit einen sehr hohen Wert. Deswegen werden wir den „Zukunftsplan Jugend“ gemeinsam mit den Verbänden fortschreiben, die strukturelle Finanzausstattung der Jugendarbeit weiter ausbauen und für eine Dynamisierung der Förderung der verbandlichen Jugendarbeit sorgen.
Die Fördersätze im Landesjugendplan wollen wir an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Langfristig streben wir ein Förderverhältnis von 5:1, also fünf Kindern je Betreuer an. Außerdem wollen wir Unterkunft und Verpflegung bei Schulungen für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter künftig durch Landesmittel decken und damit die ehrenamtliche Jugendarbeit stärken. Darüber hinaus möchten wir in der kommenden Legislaturperiode darauf hinwirken, das Gefälle der finanziellen Ausstattung der Jugendhilfe in den Stadt- und Landkreisen, insbesondere aber in den ländlichen Gebieten, in Angriff zu nehmen. Wir werden dafür sorgen, dass alle Jugendlichen in Baden-Württemberg den Zugang zu einer gut ausgebauten Jugendhilfe haben, unabhängig davon, an welchem Ort sie wohnen.
Für eine Kultur des Ermöglichens, statt des Verbietens. Die SPD hat in vielen Bereichen mit der Verbotspolitik gebrochen. Wir haben das Sonn- und Feiertagsgesetz reformiert und den Großteil der Tanzverbote abgeschafft. Außerdem haben wir Alkoholkonsumverbote auf öffentlichen Plätzen verhindert und stattdessen die Präventionsarbeit deutlich ausgeweitet. Wir stehen für eine Politik, die den Menschen nicht vorschreibt, wie sie zu leben haben. Wir wollen weg von einer Kultur des Verbietens und hin zu einer Kultur des Ermöglichens. Deswegen werden wir Alkoholverkaufsverbote ab 22 Uhr abschaffen und sprechen uns auch weiterhin gegen Alkoholkonsumverbote auf öffentlichen Plätzen aus. Wir wollen die Präventions- und Jugendarbeit vor Ort weiter ausbauen und stärken.
In Baden-Württemberg sind über 3,7 Millionen Mitglieder in über 11.400 Sportvereinen engagiert. Der Sport leistet einen außerordentlich wichtigen und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft: Sport integriert, vermittelt Werte wie Toleranz, Fairness und Solidarität, überwindet soziale und kulturelle Barrieren und dient der Gesundheitsvorsorge. Die Sportorganisationen und ihre Vereine leisten damit einen dauerhaften Beitrag zum Gemeinwohl. Weil wir um die wichtige Bedeutung des Sports wissen, haben wir mit der Fortschreibung des Solidarpakts Sport dafür gesorgt, dass die Sportorganisationen auch künftig ihre vielfältigen und zunehmenden Aufgaben bewältigen können und das Fördervolumen deutlich aufgestockt. Über die Laufzeit des Solidarpakts Sport III von 2017 bis 2021 werden dem Sport insgesamt 87,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Wir haben wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht und werden diese fortsetzen.
Wir werden die Kooperationen von Schulen und Sportvereinen weiter stärken und uns dafür einsetzen, dass verlässliche und effiziente Koordinierungsstrukturen aufgebaut werden. Wir wollen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler darin unterstützen, dass sie ihre Ausbildung und ihren Beruf mit ihrer sportlichen Karriere vereinbaren können und den Ausbau inklusiver und integrativer Sportangebote weiter voranbringen. Darüber hinaus werden wir uns für eine umfassende Aufarbeitung der Dopingvergangenheit in Baden-Württemberg einsetzen. Um Doping wirksam zu bekämpfen, werden wir die Ausstattung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg weiter verbessern und die Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und der Nationalen Anti Doping Agentur intensivieren.
Kunst und Kultur sind Teil unseres gesamten gesellschaftlichen Lebens. Sie stiften Identität und sind Ausdruck einer offenen Gesellschaft. Ziel unserer Kulturpolitik ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die vielfältige Kunst- und Kulturszene in Baden-Württemberg zu schaffen. Orientiert an unseren vier Leitlinien Subsidiarität, Dezentralität, Pluralität und Liberalität haben wir die Kunstförderung verbessert und die Finanzmittel für den Kunst- und Kulturbereich erhöht. Wir haben die Empfehlungen der Kulturkonzeption „Kultur 2020“ umgesetzt und darüber hinaus einen Innovationsfonds Kunst eingerichtet.
Diese verlässliche Förderung werden wir auch in Zukunft beibehalten. Die interkulturelle Kulturarbeit zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Städten und Kommunen ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Wir werden die Kulturkonzeption „Kultur 2020“ weiter konsequent umsetzen und den Innovationsfonds fortführen. Kulturelle Teilhabe muss allen Menschen in Baden-Württemberg möglich sein, deshalb werden wir Kunst und Kultur für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich halten. Nach dem Grundsatz „Fördern in der Spitze und Breite“ werden wir etablierte Einrichtungen und Leuchtturmprojekte weiterentwickeln, die freie Kulturszene ausbauen, die Kreativwirtschaft stärken und eine feste Kooperation mit den Kultureinrichtungen im Land pflegen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine dauerhafte Verankerung von Kunst und Kultur im Schulalltag ein.
Ein wichtiger Aspekt ist und bleibt die kulturelle Bildung. Der Ausbau der Schulen zu „echten“ Ganztagsschulen ist dabei eine besondere Chance für die kulturelle Bildung, der in diesem Rahmen ein hoher Stellenwert zukommt. Die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen werden so in erheblichem Maße erweitert. Aber wir wollen auch im außerschulischen Bereich die kulturelle Bildung weiter fördern, indem Einrichtungen wie Museen und Theater, aber auch Musik- und Kunsthochschulen sowie Bibliotheken ihre bereits vielfältigen Vermittlungsangebote auf alle Lebens- und damit Bildungsphasen erweitern können.
Auf die SPD kommt es an! Wir werden: